Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.
02. Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt.
03. Änderungen des Anzeigentarifes treten auch bei laufenden Abschlüssen und bei vorliegenden Aufträgen in Kraft.
04. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind allerdings nur bei Berechnung der ausgewiesenen Platzierungszuschläge zwingend.
05. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht.
06. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
07. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. veranlassten Änderungen, sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.
08. Wenn hingegen der Grund für erhebliche Druckmängel beim Verlag liegt, leistet er Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung, oder, wenn der Zweck der Anzeige dadurch nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses.
09. Kontrollabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Kontrollabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber haftet bei festgelegten Dispositionen auch für den zeitgerechten Eingang der Druckunterlagen.
10. Die Bearbeitungspauschale bzw. die Druckunterlagenherstellung sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises, diese hat der Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
11. Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet vier Wochen nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
12. Die Rechnungen sind 14 Tage ab Faktureneingang abzüglich 3 % Skonto zu bezahlen. Kostenloser Belegversand erfolgt erst bei einem Fakturenwert von € 300,– exkl. Steuern pro Einschaltung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält der Verlag sich rechtliche Schritte vor.
13. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung.
14. Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich enstehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
15. Für vom Lieferanten verschuldeten Lieferverzug zieht sich der Verlag einen Satz von 5% des Rechnungsbetrages pro Kalendertag der Lieferzeitüberschreitung ab. Ab einem Lieferverzug von 14 Tagen wird die jeweilige Lieferung vom Verlag nicht mehr angenommen und auch nicht bezahlt.
16. Für Auftragsstornierungen, die ohne Verschulden des Verlages seitens des Auftraggebers erfolgen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 85% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
17. Entgeltliche Textnotizen werden mit „Anzeige“, „Promotion“ oder „Werbung“ gekennzeichnet.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wien, Österreich.